Die deutschen Pflegeeinrichtungen befinden sich seit mehreren Jahren in einem beispiellosen Fachkräftemangel. Durch die Covid19-Krise hat sich die Lage natürlich nicht verbessert. Der Mangel an Pflegefachkräften bleibt eine Herausforderung für den deutschen Gesundheitssektor.
Die Herausforderungen einer alternden Bevölkerung sind vielfältig. Aber der Bereich der Pflege ist mit am stärksten von diesem demografischen Wandel betroffen. Zunächst einmal sind die öffentlichen Ausgaben, insbesondere die Sozialausgaben im Zusammenhang mit der Gesundheitsversorgung und der Betreuung der alternden Bevölkerung, ein ständiges Problem für die deutsche Wirtschaft. Hinzu kommt, dass trotz der jährlich steigenden Zahl von Pflegebeschäftigten der Bedarf an Arbeitskräften nie ausreichend gedeckt ist und Plätze in der deutschen Pflegeausbildung leer bleiben. Der Bedarf an ausländischen Pflegefachkräften und Azubis ist daher in Deutschland größer denn je und wird ohne ausländische Pflegekräfte in keinen Fall gedeckt werden.
Eine Vielzahl der Zuwanderer in Deutschland haben Schwierigkeiten in der sprachlichen Verständigung. Das wiederum stellt die Pflegeeinrichtungen vor enorme Herausforderungen.
Aus diesem Grund wollen wir engagierte, motivierte und erfahrene Pflegefachkräfte die schon ihre Ausbildung in Marokko absolviert haben, aber auch Azubis für die Deutschen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gewinnen.
Die erworbene positive Erfahrung, die wir im Bereich Rekrutierung und Integration der zukünftigen marokkanischen Pflegefachkraft gewonnen haben, werden bewertet, evaluiert und weiterentwickelt, um die effektive und produktive Rekrutierung von examinierten PFK zu verbessern.
Für eine Anerkennung muss eine Gleichwertigkeit in Bezug auf den Inhalt und den Umfang der Ausbildungen bestehen.
In der Regel sollte die Pflegefachkraft den Antrag auf Anerkennung persönlich beim zuständigen Landesamt für soziale Dienste im entsprechendem Bundesland, Abteilung Gesundheits- und Verbraucherschutz stellen.
Alternativ kann, wie in der Einleitung erwähnt wurde, im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens die Ausländerbehörde die Erstellung des Anerkennungsantrages vornehmen.
Ein Anerkennungsverfahren ist gebührenpflichtig. Bei den Verwaltungsgebühren liegen die Kosten zwischen 40 und 225 Euro und es können zusätzliche Kosten durch Überprüfungsmaßnahmen entstehen.
Die Kosten übernimmt der Auftraggeber, dabei hat der Auftraggeber hier die Möglichkeit der Refinanzierung.
Zum Erhalt der deutschen Anerkennung als Pflegefachkraft ist eine Kenntnisprüfung erforderlich. Die Kenntnisprüfung wird von staatlich anerkannten Pflegeschulen oder vergleichbaren Einrichtungen im jeweiligen Bundesland des Arbeitgebers durchgeführt.
Die Bewerber haben die Möglichkeit, die Kenntnisprüfung einmalig zu wiederholen, wenn diese bei einem ersten Versuch nicht bestanden wurde.
Um die Kenntnisprüfung erfolgreich zu bestehen ist ein Anerkennungsverfahren (Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung in der Pflege einschließlich B2 telc Sprachzertifikat und die nachhaltige Eingliederung in den Arbeitsmarkt für Pflegefachkräfte aus EU und Drittstaaten) notwendig. Dieses Anerkennungsverfahren führen verschiedene Bildungsträger durch. Hier empfehlen wir als Bildungsträger die Firma Lingoda.
Ausländische Pflegekräfte, die sich in der Anerkennungsphase nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz befinden, sind bei der Vereinbarung des Pflegebudgets 2021 nicht in der Rubrik ohne Berufsabschluss, sondern entsprechend der behördlichen Bestätigung in der jeweiligen Berufsgruppe (entspricht in der Regel examinierter PH) zu berücksichtigen.
Die Planung und Verteilung des theoretischen Lehrstoffs und die fehlenden praktischen Einsätze werden von dem jeweiligen Institut individuell festgelegt.
Abhängig von den Ausbildungsdifferenzen dauert das Anerkennungsverfahren 6 bis 12 Monate. Unsere Pflegekräfte aus Marokko absolvieren in der Regel die Kenntnisprüfung nach 6 Monaten.
Auf Grund § 81 SGB III (Qualifizierungschancengesetz) hat der zukünftige Arbeitgeber hier die Möglichkeit einer Refinanzierung seiner Kosten (Lehrgangskosten, Lohnausfälle.)
Die Unterlagen die der Arbeitgeber benötigt, werden von uns, bzw. dem Bildungsträger zur Verfügung gestellt.
Der zukünftige Arbeitgeber hat die Möglichkeit einen 12 oder 24 monatigen Bindungsvertrag als Arbeitsvertrag anzuwenden.
Das nachfolgende Konzeptpapier beschreibt den Beschwerdemanagementprozess für Bewerber*innen und Kund*innen entsprechend den jeweiligen Phasen des Prozesses:
Information | Eingangsbestätigung | Bearbeitung | Prozessoptimierung
Alle Bewerber*innen, die sich in einem aktuellen Vermittlungsprozess befinden, können jederzeit Beschwerden einreichen. Zu Beginn des Vermittlungsprozesses informieren wir alle Kandidat*innen über unser Beschwerde- managementverfahren. Kund*innen werden im Rahmen unserer gemeinsamen Vereinbarung über das Beschwerdemanagementverfahren informiert. Beschwerden können an folgenden Kontakt gerichtet werden:
Udo Hackbarth Schafbrückweg 70
17373 Ueckemünde, Germany um.hackbarth@gmail.com
2. Eingangsbestätigung
Nach Eingang einer Beschwerde informieren wir den/die Absender*in unverzüglich über denEmpfang der Beschwerde. Im Falle einerungültigen oder nicht vorschriftsmäßigen Beschwerde wird der/die Beschwerdeführer*in unverzüglich informiert und es wird ausführlich erläutert, warum die Beschwerde als ungültig erachtet wird. Bei berechtigten Beschwerden bestätigen wir den Empfang und sichern eine zügige Bearbeitung zu.
3. Bearbeitung
Die eingehenden Beschwerden werden von unserem internen Team sorgfältig geprüft. Es wendet die einschlägigen Verfahren zur Ursachenanalyse an, um geeignete Lösungen zu finden. Falls zusätzliche Informationen benötigt werden, setzt sich unser Bearbeitungsteam mit dem/der Absender*in in Verbindung, um die erforderlichen Angaben zu erhalten. Der zeitliche Rahmen zur Bearbeitung der Beschwerden beträgt maximal drei Wochen.
4. Prozessoptimierung
HC Consulting strebt nach kontinuierlicher Verbesserung und schätzt konstruktive Kritik. Wir sind für jede Rückmeldung dankbar, die uns hilft, unsere Prozesse und Dienstleistungen zu optimieren. Nach erfolgter Anpassung der Prozesse gilt die Beschwerde als abgeschlossen. Der/die Beschwerdeführer*in wird nach Einreichen der Beschwerde über das aktualisierte Verfahren informiert.
Wir veröffentlichen weder die Ergebnisse noch die gemeldeten Fälle, um die Vertraulichkeit zu wahren und die Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Beschwerden können an die genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Nutzen Sie hierzu bitte das folgende Dokument: BeschwerdeFormular_HC.pdf